Jugendschutz

Entsprechend des Jugendschutzgesetzes § 9, Abs. 1 geben wir alkoholische Getränke nur an Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zustellung und die Übergabe alkoholischer Getränke erfolgt nur an volljährige Empfänger.

Maßvoll genießen und Sicherheit

Häufiges und übermäßiges Trinken birgt die Gefahr, dass man alkoholabhängig wird! Bitte genießen Sie alkoholische Produkte stets maßvoll. Schwangere sollten auf keinen Fall Alkohol konsumieren, da er dem ungeborenen Kind schwere Schäden zufügen kann. Auch in der Stillzeit sollte gänzlich auf Alkohol verzichtet werden. Bewahren Sie alkoholische Produkte unzugänglich für Kinder auf, um eine versehentliche Einnahme zu verhindern.